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SIND ORIGINALDOKUMENTE FÜR EINE ÜBERSETZUNG NOTWENDIG?

Eine Übersetzung kann sowohl auf der Grundlage eines Originals als auch seiner Kopie angefertigt werden. Verfügen Sie ausschließlich über eine Kopie, kann dennoch eine beglaubigte Übersetzung angefertigt werden. Viele Institutionen und Behörden bzw. Ämter erkennen auch eine auf der Grundlage einer Kopie erstellte Übersetzung an.

Die Möglichkeit, eine Übersetzung auf der Grundlage einer Kopie, eines Scans oder eines digitalen Bildes, per E-Mail versandt, zu erstellen, beschleunigt den Realisierungstermin wesentlich. Das Original können Sie, falls notwendig, bei der Abholung der Übersetzung vorzeigen.

Auf jeder beglaubigten Übersetzung wird vermerkt, ob diese auf der Grundlage einer Kopie oder eines Originals angefertigt wurde. Ist Ihnen die Information wichtig, dass ein Original übersetzt wurde, senden Sie mir bitte das Originaldokument per Post oder legen Sie das Original bei der Abholung der Übersetzung zur Einsichtnahme vor.